Bildungskarenz Türkisch für Sozialberufe in der Türkei 

 

Förderung in Österreich

Selbst wenn Sie Ihre Ausbildung im Ausland annehmen, können Sie bei Anspruch Ihr Weiterbildungsgeld in Österreich beziehen. Als zugelassener Weiterbildungskurs zählt grundsätzlich jeder Kurs, der zum Zweck eines zusätzlichen Trainings oder einer Weiterbildung in Anspruch genommen wird: siehe Österreich Bildungskarenz

Unter Bildungskarenz/ Weiterbildung wird die Freistellung des Arbeitnehmers zur Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme verstanden. In Österreich gibt es keinen zusätzlichen Urlaub sondern der Gesetzgeber schuf Möglichkeiten, bei denen der Arbeitnehmer die Weiterbildung nicht ausschließlich selbst finanzieren muss. Es ist auch eher eine Regelung für einen längerdauernden Bildungsurlaub (Sabattical) als für kurze Seminare. Seit 1998 gibt es in Österreich eine gesetzliche Regelung zur so genannten Bildungskarenz bzw. Weiterbildungsgeld, die bundesweit gilt. Wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach § 11 des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge vereinbart, kann der Bezug des Weiterbildungsgeldes beantragt werden. Bei letzterem muss der Dienstgeber, neben den üblichen Voraussetzungen, nachweislich eine Ersatzarbeitskraft für diesen Zeitraum einstellen, die vor Einstellung Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe vom Staat bezogen haben muss. Die Regelungen für Arbeitnehmer sind von folgenden Faktoren abhängig: Berechtigte Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen mindestens 3 Jahre ununterbrochen beschäftigt sind. Wenn Unterbrechungen vorliegen, ist diese Voraussetzung auch dann erfüllt, wenn sie unter einer Gesamtdauer von 3 Monaten liegen. Die Zeit und Dauer der Inanspruchnahme des Weiterbildungsgeldes muss mit dem Arbeitgeber gemeinsam entschieden werden. Während der Bildungskarenz muss an einer oder mehreren Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilgenommen werden, die durch eine Kursanmeldung bzw. Kursbesuchsbestätigung belegt werden muss. Die Dauer der Kurse muss mit der Dauer des vereinbarten Karenzzeitraums grundsätzlich deckungsgleich sein. Beamte sind vom Recht auf Bildungskarenz ausgenommen.

Dauer

Bildungskarenz kann ab einer Dauer von drei Monaten bis zu einer Höchstdauer von einem Jahr in Anspruch genommen werden. Im Fall einer 'Freistellung gegen Entfall der Bezüge' verlängert sich die Mindestdauer des Anspruchs auf 6 Monate, die Höchstgrenze liegt weiterhin bei einem Jahr. Falls der Bildungsurlaub direkt an die Elternkarenz angeschlossen werden soll, so ist dies nur bei Geburten nach dem 1.1.2002 möglich. Für Geburten vor diesem Datum kann eine Bildungskarenz frühestens nach 28 Wochen Beschäftigung beim selben Arbeitgeber abgeschlossen werden.

Kündigungsschutz

Bei der Inanspruchnahme der Bildungskarenz besteht für den Arbeitnehmer kein Kündigungsschutz. Wird das Arbeitsverhältnis von Seiten des Arbeitgebers während der Bildungskarenz beendet, läuft diese jedoch für die bestimmte Dauer weiter. Die Zeiten der Bildungskarenz können für die Anrechnung auf Anspruch des 13. und 14. Monatsgehalts sowie für die Berechnung des Urlaubs- und Abfertigungsanspruchs nicht herangezogen werden. Erfolgt die Kündigung von Seiten des Arbeitnehmers, so erlischt der Anspruch auf das Weiterbildungsgeld.

Finanzierung

Eine Teilnahmebestätigung des gewählten Weiterbildungsprogramms muss dem Arbeitsmarktservice (AMS) vorgelegt werden, das die Entscheidung über eine Zulassung des gewählten Kurses trifft. Bei einem positiven Entscheid wird der Bildungsurlaub aus dem Fond der Arbeitslosenversicherung bezahlt. Dieser wird zu 50 % durch den Arbeitnehmerbeitrag, zu 50 % durch den Arbeitgeberbeitrag finanziert. Die Höhe der Vergütung richtet sich ca. nach der Höhe des Kinderbetreuungsgeldes (14,53 € / Tag).

Bezieher des Weiterbildungsgeldes, die das 45. Lebensjahr vollendet haben, bekommen dieses in der Höhe des Arbeitslosengeldes ausbezahlt, sofern es den Betrag des Kinderbetreuungsgeldes überschreitet. Neben dem Bezug des Weiterbildungsgeldes dürfen nur Einkünfte einer geringfügig entlohnten Beschäftigung eingenommen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die geringfügige Beschäftigung bei dem Dienstgeber, der die Bildungskarenz gewährt hat, oder bei einem anderen Dienstgeber ausgeübt wird.

Werden die Einkommens- bzw. Umsatzgrenzen überschritten, besteht kein Anspruch auf Weiterbildungsgeld.

 

Bildungsurlaub Schweiz

In der Schweiz gibt es weder ein Recht auf Bildung und Weiterbildung noch ein nationales Weiterbildungsgesetz. Es werden nach individueller Absprache mit dem Arbeitgeber mehrmonatige Sabbatical-Zeiten vereinbart.

Wir können im Einzelfall mehr Informationen über die bisherigen Erfahrungen geben.

   
© Februar 2024 Irene Kober